Wir sind ein familiengeführtes Unternehmen aus Kärnten. Unter dem Namen HETransfer sorge ich, Harald Erlacher, gemeinsam mit meiner Familie und unseren engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern dafür, dass Sie sicher, zuverlässig und komfortabel an Ihr Ziel kommen.
Unser moderner Fuhrpark umfasst zwei 50-Sitzer Reisebusse mit hochwertiger Reisebusausstattung, einen 32-Sitzer Bus, einen 27-Sitzer Bus sowie 8-Sitzer Fahrzeuge für flexible Transferlösungen. Ergänzt wird unser Angebot durch einen geschlossenen Fahrradanhänger mit Platz für rund 12 Fahrräder.
Wir bieten Fahrten und Reisen für nahezu jeden Anlass an, darunter Schulreisen und Schulausflüge, Betriebsausflüge, Jugend- und Familienreisen, Vereinsfahrten, Landjugendausflüge, Zechausflüge sowie Ausflüge für Senioren und Pensionisten und vieles mehr.
Sie erreichen uns telefonisch unter +43 650 92 58 770
oder per E-Mail an office@hetransfer.at
Alternativ können Sie uns Ihr Anliegen jederzeit bequem über unser Kontaktformular übermitteln.
§ X Reisebüroversicherungsverordnung (RSV) / Insolvenzabsicherung
(1) Die Absicherung der von Kundinnen und Kunden geleisteten Zahlungen erfolgt gemäß der
Reisebüroversicherungsverordnung (RSV), BGBl. II Nr. 10/1998 in der jeweils geltenden Fassung (idF BGBl. II Nr. 316/1999), durch eine Pauschalreiseversicherung.
(2) Reiseleistungsausübungsberechtigter / Reisevermittler:
HETransfer – Harald Dieter Erlacher,
GISA-Nummer 30752061.
(3) Die Insolvenzabsicherung erfolgt in Form einer Bankgarantie bei folgendem Absicherer:
Kärntner Sparkasse AG,
Neuer Platz 14,
9020 Klagenfurt am Wörthersee.
(4) Im Insolvenzfall des Reiseleistungsausübungsberechtigten sind Reisende gemäß den Bestimmungen der RSV wie folgt abgesichert:
a) Erstattung der vom Reisenden bereits geleisteten Zahlungen (Anzahlungen und Restzahlungen), sofern Reiseleistungen aufgrund der Insolvenz ganz oder teilweise nicht erbracht werden oder vom Leistungserbringer erneut eingefordert werden;
b) Übernahme der für die Rückreise notwendigen Aufwendungen sowie gegebenenfalls der Kosten für eine vor der Rückreise erforderliche Unterkunft;
c) Gegebenenfalls Übernahme der notwendigen Kosten für die Fortsetzung der Pauschalreise oder einer vermittelten verbundenen Reiseleistung, sofern dies den gesetzlichen und vertraglichen Voraussetzungen entspricht.
(5) Die Abwicklung der Ansprüche im Insolvenzfall erfolgt durch den gemäß § 2 Abs. 14 PRV vorgesehenen Abwickler:
TVA – Tourismusversicherungsagentur GmbH,
Ferstelgasse 6,
A-1090 Wien,
Tel.: +43 1 361 09 07 70 44 (24-Stunden-Notruf),
Fax: +43 1 361 09 07 25,
E-Mail: abwicklung@tourismusversicherung.at
,
www.tourismusversicherung.at
.
(6) Die TVA – Tourismusversicherungsagentur GmbH übernimmt im Insolvenzfall gemäß § 1 Abs. 3 PRV die Prüfung und Abwicklung der Ansprüche der Reisenden sowie die Organisation der für die Rückreise erforderlichen Maßnahmen im Auftrag und auf Rechnung des Absicherers.
Gerne bieten wir unseren Kundinnen und Kunden ergänzend zur gesetzlichen Insolvenzabsicherung eine Reiseversicherung der Europäischen Reiseversicherung an. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist freiwillig und erfolgt auf Wunsch des Reisenden.

